Gerichtsentscheidungen

Recht für behinderte Menschen

 

                Das Verwaltungsgericht Oldenburg und das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht

                rügen die rechtswidrige Verwaltungspraxis des Sozialamtes des Landkreises Friesland

                und sprechen seelisch behinderten Menschen ambulante Eingliederungshilfe gemäß der

                §§ 39, 40 BSHG i. V. m. den §§ 55, 58 SGB IX zu.