Von: Rechtsanwalt Senkel Sehr geehrter Herr Kollege Kroll, über den Tacheles e.V. habe ich von den standesgerichtlichen Verfahren erfahren, die man offenbar bereits zum wiederholten Male gegen Sie eingeleitet hat. Als Rechtsanwalt, der ebenfalls auf dem Gebiet des Sozialrechts tätig ist, kann ich leider aus eigener Anschauung bestätige, dass sich die Verwaltung allzu oft dem Diktat des Kostensparens beugt (oder vorauseilend gehorsam ist) und willkürlich bzw. in gesetzwidriger Weise die Rechte sozial Schwacher missachten. Zum Teil sind nach meiner Erfahrung die Mitarbeiter der Sozialverwaltung auch unzureichend ausgebildet für ihren an sich sehr verantwortungsvollen Beruf, so dass es zu zahlreichen Fehlentscheidungen kommt. Um so mehr braucht es da engagierte und streitbare Kollegen wie Sie, die diese Missstände aufzeigen und anprangern. Das nun Sie für Ihre, auch in der Sache recht erfolgreiche Arbeit (denn in beiden Verfahren hatten Sie Recht und die Verwaltung musst die beantragten Leistungen zahlen), sich in einem standesrechtlichen Verfahren verantworten müssen ist ein Skandal. Für das anstehende Verfahren wünsche ich Ihnen viel Glück. Mit freundlichen, kollegialen Grüßen RA Stefan Senkel |