Rechte von gehörlosen/hörbeeinträchtigten Menschen


Stand der Wissenschaft (Deutsche Gebärdensprache und Lautsprache)

Ein alleiniger Erwerb der Lautsprache ist für die Entwicklung hörgeschädigter Kinder nicht ausreichend. Wissenschaftliche Studien erachten einen bilingualen Spracherwerb bezüglich der Lautsprache und der Deutschen Gebärdensprache im Hinblick auf eine umfassende kindgerechte Förderung für notwendig.

Die Bedeutung der deutschen Gebärdensprache (DGS) für gehörlose Kinder und deren Eltern wurde in der Vergangenheit u.a. einer internationalen wissenschaftlichen Untersuchung zugeführt. Diesbezüglich wird auf eine in die deutsche Sprache übersetzte, umfassende wissenschaftliche Abhandlung in der Zeitschrift LINGUISTIK mit dem Titel „Sprache und Sprachpolitik“ – den Spracherwerb gehörloser Kinder sichern: Was Sprachwissenschaftlicher tun können", hingewiesen. An der vorgenannten wissenschaftlichen Untersuchung hat auch der renommierte Prof. Dr. Christian Rathmann (Universitätsprofessor für Gebärdensprachen und Gebärdensprachdolmetschen) teilgenommen.

Auch für Kinder, die mit einem Cochlea-Implantat (CI) versorgt sind, erlangt der Erwerb und Gebrauch der Deutschen Gebärdensprache eine hohe tatsächliche und rechtliche Relevanz (vgl. hierzu detaillierte Ausführungen unter DGS - CI`S)

Darüber hinaus wird auf die nachfolgenden Studien verwiesen, die im Ergebnis u.a. auf die Bedeutung des Erlernens der Gebärdensprache gehörloser Kinder und damit verbundenen negativen Folgen in Form von Beeinträchtigungen in ihrer Entwicklung hinweisen, wenn diesen die Möglichkeit des Erlernens der Deutschen Gebärdenspräche mangels Kostenübernahme seitens der Sozialleistungsträger tendenziell höchst fragwürdig und grob rechtswidrig genommen wird.

Das Bundessozialgericht hat u.a. im Urteil vom 13.12.2005, Az. B 1 KR 21/04, juris ausgeführt, dass die Sozialgerichtsbarkeit Ermittlungen von generellen Tatsachen "auf möglichst breiter Grundlage vornehmen müsse, wobei Feststellungen des  "allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse"  auch die Berücksichtigung von Erkenntnissen aus dem internationalen Bereich" erfordert.

Von daher ist die Sozialgerichtsbarkeit im Hinblick auf das Begehren von gehörlosen und hörgeminderten Hilfesuchenden gehalten, den zur Deutschen Gebärdensprache national und international (erforschten) "Stand der Wissenschaft", also auch die nachfolgenden wissenschaftlichen Ausführungen und Erkenntnisse in gerichtliche Entscheidungen mit einzubeziehen.

(1) Spracherwerb mit CI kann Grenzen haben

http://sprachtherapie-aktuell.de/files/e2017-04_Reichmuth.pdf

(2) DGS allgemein, auch bei Kindern

http://jultika.oulu.fi/files/isbn9789526213293.pdf 

(3) Recht des gehörlosen Kindes zweisprachig aufzuwachsen

https://www.francoisgrosjean.ch/German_Allemand.pdf

(4) DGS fördert Lautsprache

https://gehoerlosekinder.de/wp-content/uploads/2013/10/HK-2010_1_Artikel_Szagun_ohneTitelundWerbung.pdf

(5) Warum DGS in der Frühförderung wichtig ist: Mein Kind-Ratgeber des deutschen Gehörlosen- Bundes

http://www.gehoerlosen-bund.de/browser/521/dgb_brosch_fruehfoerderung_2012_web.pdf

(6) Nie wieder sprachlos - Gebärdensprache umsetzen!

Initiative von Eltern-, Betroffenen- und Fachkräfteverbänden in Deutschland - Leitfaden und Handlungsaufforderung für Politiker, Pädagogen und Eltern über eine zeitgemäße Förderung und Bildung in Deutsch und Deutscher Gbärdensprache

Hier zur Bröschüre (pdf)

 (7) Gebärdensprache und Lautsprache aktivieren beide linken inferofrontalen Cortex (Englisch)     

https://www.thelancet.com/action/showPdf?pii=S0140-6736%2805%2972960-3:

(8) Gebärdensprache und Lautsprache aktivieren beide linken inferofrontalen Cortex (Englisch)

http://www.pnas.org/content/97/25/13961




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