recherchiert von: Alfred Kroll am 12.09.2008
 
 
 
 
Gericht: BGH 3. Strafsenat
Entscheidungsdatum: 30.03.2004
Aktenzeichen: 3 StR 98/04
Dokumenttyp: Beschluss
Quelle: juris
Norm: § 43a Abs 3 BRAO

Anwaltliches Berufsrecht: Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot bei der Berufsausübung durch unangemessene Formulierungen in der Revisionsbegründung

 
 

Orientierungssatz

Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot bei der anwaltlichen Berufsausübung durch stil- und taktlose Formulierungen in der Revisionsbegründungsschrift ("blinde" bzw. "himmelschreiende" Befangenheit, "Rechtsblindheit" sowie "willkürliche und böswillige Unterstellungen" der Richter u.a.m.)